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Förderung

Förderung & Beiträge

Unsere Elterninitiative wird von der Landeshauptstadt München – Referat für Bildung und Sport und nach Art. 19 BayKiBiG gefördert.

Gefördert durch den Freistaat Bayern
Landeshauptstadt München – Referat für Bildung und Sport

Monatliche Beiträge (2025/2026)

Die monatlichen Beiträge für die Betreuung Ihres Kindes richten sich nach der Anzahl der Betreuungsstunden.

Gebühren können je nach Stunden variieren.

Es werden immer die vollen Monatsbeiträge fällig, unabhängig von der tatsächlichen Zeit, an der die Kinder da sind. Dies gilt auch dann, wenn das Kind durch Urlaub oder Krankheit nicht kommen kann oder während der Eingewöhnung noch nicht die volle Zeit dabei ist.

Krippe

EinkommenDurchschn. tägliche Buchungszeit
3–4 Std.bis 5bis 6bis 7bis 8bis 9über 9
bis 60.000 €100 €100 €100 €100 €100 €100 €100 €
bis 70.000 €115 €130 €145 €160 €175 €190 €205 €
bis 80.000 €130 €147 €164 €181 €198 €215 €232 €
über 80.000 €145 €162 €179 €196 €213 €230 €250 €

Kindergartennach Münchner Zuschuss: 0 €/Monat

Durchschn. tägliche Buchungszeit3–4 Std.bis 5bis 6bis 7bis 8bis 9über 9
Kindergarten38 €48 €58 €69 €79 €90 €100 €

🎉 Münchner Zuschuss

In München lebende Kindergartenkinder werden von der Landeshauptstadt München mit 100€ pro Monat bezuschusst. Somit betragen die Betreuungskosten für Kindergartenkinder aus München 0€. Lediglich für Verpflegung und Mitgliedsgebühren fallen Kosten an.

Eine Geschwister- und Einkommensreduzierung im Rahmen der EKI-Plus-Richtlinie und der MFF ist auf einem Kindergartenplatz nicht möglich. Familien können aber das sogenannte Krippengeld beantragen ZBFS – Bavarian Krippengeld

Einmalige Gebühren

250€

Kaution

Kaution

150€

Aufnahmegebühr

Aufnahmegebühr

Weitere Kosten

60€

Mitgliedsgebühr

Monatliche Mitgliedschaftsgebühr.

60€

Essen

Deckt Mahlzeiten pro Monat ab.

Kostenübersicht

Einmalige Gesamtkosten

400€ insgesamt

Monatliche Gesamtkosten

Variabel je nach Stunden

Beitragszuschuss

Ein Beitragszuschuss bzw. eine Beitragsübernahme für Krippenkinder und Kindergartenkinder kann im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe über das zuständige Sozialbürgerhaus beantragt werden.

🏦SEPA-Lastschriftmandat

Die monatlichen Beiträge werden per SEPA-Lastschrift eingezogen. Nach Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns ein SEPA-Mandatsformular, das ausgefüllt und unterschrieben vor dem Betreuungsbeginn Ihres Kindes zurückgesendet werden muss.

Bitte halten Sie Ihre IBAN bereit, wenn Sie das Mandatsformular ausfüllen.